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Die AGB's sollen nicht nur uns, sondern auch Sie vor eventl. Mißverständnissen schützen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ACI Service & Vertriebs GmbH, Ostcharweg 72, 45665 Recklighausen,
im folgenden "ACI" genannt.
Stand: Mai 2004

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ACI und Ihren Kunden im Rahmen von Netzzugangsverträgen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen ACI in Geschäftsbeziehungen tritt, ohne dass diesen Personen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Leistungen der ACI
2.1 Das jeweils vereinbarte Leistungsspektrum wird zwischen ACI und dem Kunden in gesonderten Netzzugangsverträgen vereinbart und kann je nach Tarif variieren. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf ACI die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

2.2 Soweit einzelne Leistungen von ACI nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistungen und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die ACI auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz erbringt, kann ACI auch An- und Abfahrtszeiten berechnen.

2.3 Termine für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn ACI diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Kunde wird rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch ACI treffen.

2.4 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von ACI und von ACI nicht zu vertretenen Störungen und Ereignisse, entbinden ACI für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung oder des Ereignisses wird der Kunde von ACI in angemessener Weise unterrichtet. Falls die Störung oder das Ereignis länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Bei einer Verzögerung der Leistung durch ACI ist der Kunde erst nach Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. ACI überlässt Internetanschlüsse nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und den nachfolgenden Bedingungen. Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt in den nachstehenden Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§ 3 Rechnungsstellung, Zahlung und Preise
3.1 Je nach erbrachter Leistung/gewähltem Tarif werden bei monatlicher Abrechnung unterschiedliche Abrechnungsmodelle verwendet.
(a) Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung ("Tag der Abnahmefähigkeit"), für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
(b) Die Leistungen von ACI werden monatlich im Voraus berechnet, beginnend mit dem ersten tatsächlichen Nutzungstag durch den Kunden oder spätestens 14 Tage nach Versand der Zugangsdaten. Ab diesem Zeitpunkt wird der monatliche Preis alle 30 Tage zur Zahlung fällig. Je nach erbrachter Leistung sind auch andere Abrechnungszeiträume möglich.

3.2 Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

3.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde ACI die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.

3.4 Sofern ein Kunde eine Änderung der Datendurchsatzrate wünscht und ACI eine solche Änderung akzeptiert, werden die Gebühren entsprechend angepasst. Zusätzlich fällt beim Wechsel eine einmalige Gebühr an.

3.5 Sofern der Kunde die Höhe einer Rechnung bestreitet, hat er ACI schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu unterrichten und den Grund der Reklamation anzugeben; unbestrittene Rechnungsbeträge sind gleichwohl zur Zahlung fällig; es besteht hierbei kein Zurückbehaltungsrecht. Einwände gegen Rechnungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben und müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei ACI eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Die vorbehaltlose Zahlung von Gebühren führt nicht zum Verlust von Einwänden, sofern diese bestimmungsgemäß innerhalb der vorstehenden Frist erhoben werden. ACI wird den Kunden in der Rechnung ausdrücklich auf die Frist für die Geltendmachung von Einwendungen hinweisen.

3.6 Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren werden die vertraglichen Rechte und Pflichten durch Unterbrechungen der Dienste nicht berührt. Die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung gilt jedoch nicht für plangemäße Wartungsarbeiten.

3.7 Die Zahlung von Rechnungen erfolgt per Bankeinzug.

3.8 Alle angegebenen Preise sind Endpreise, d.h. sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

§ 4 Änderung der monatlichen Preise
Bei nachgewiesener Änderung der Lohnkosten sowie bei Kostenänderungen in der Telekommunikationsindustrie behält sich ACI vor, den von diesen Kosten abhängigen Teil des vereinbarten Preises im Rahmen der tatsächlichen Kostenänderungen zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Änderung wird zum Ersten des Folgemonats wirksam, nachdem die Änderungsmitteilung dem Kunden zugegangen ist. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden aufgrund einer Preiserhöhung bleibt unberührt.

§ 5 Verzug/Sperrung
5.1 Bezahlt der Kunde unbestrittene Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung "Verzug", so kann ein Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass ein Einwand gegen eine Rechnung unberechtigt erhoben wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden von ACI vorbehalten.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einer Höhe von 25,00 € ist ACI berechtigt, Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren oder fristlos zu kündigen.

(a) Eine Sperrung darf jedoch frühestens zwei Wochen nach einer Mahnung erfolgen. Die Mahnung kann zusammen mit einer Zahlungsaufforderung erfolgen.
(b) Eine Sperrung ohne Ankündigung und ohne Beachtung vorstehender Frist ist nur zulässig, wenn ein triftiger Grund zur fristlosen Kündigung oder die Gefahr eines Schadens für die Allgemeinheit besteht oder wenn das Gebührenaufkommen in einem solchen Maß steigt, dass ohne eine Sperrung die Gebühren nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig gezahlt würden und sofern die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist.
(c) Die Sperrung der Dienste durch ACI berechtigt den Kunden nicht zur Einstellung der geschuldeten Zahlungen.

5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von ACI aufrechnen.

5.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ACI vorbehalten.

5.5 Gerät ACI mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ACI. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ACI eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

§ 6 E-Mail und Newsgroups
ACI behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen sechs Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen werden. ACI wird den Kunden eine Woche vor dem Löschen der Nachrichten in einer E-Mail darauf hinweisen.


§ 7 Datenschutz
7.1 Der Kunde ist darüber belehrt worden und damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von ACI während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bestands und Verbindungsdaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, z.b. an die T-Online International AG und T-Com zur Auftragserfüllung.

7.2 ACI verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. ACI wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als ACI gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

7.3 ACI weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

§ 8 Gewährleistung
8.1 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es auch nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen von ACI so zu entwickeln bzw. zu erbringen, dass sie für alle Anwendungsbereiche 100 % fehlerfrei arbeiten.

8.2 Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde ACI Gelegenheit zu geben, selbst eine Mängelprüfung vorzunehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Vertragsleistung von ACI vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Die Gewährleistung erfasst keine Mängel von nicht von ACI bezogenen Leistungen bis zur Schnittstelle zu der von ACI erbrachten Vertragsleistung.

8.3 Sollte ACI bei Ausfällen von mehr als 24 Stunden nicht in der Lage sein, die Dienste wenigstens teilweise wiederherzustellen, sowie bei Ausfällen aufgrund von Serviceunterbrechungen für mehr als 24 Stunden, kann der Kunde 1/30 der monatlichen Grundgebühr je Unterbrechung von zusammenhängenden 24 Stunden einbehalten, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 % der monatlichen Grundgebühren für die betroffene Leistung. Die Freistellung von der Zahlungsverpflichtung gilt jedoch nicht für plangemäße Wartungsarbeiten. Voraussetzung für einen derartigen Einbehalt ist allerdings, dass ACI bei der Reparatur, Unterhaltung oder Prüfung der Leitungen von dem Kunden nicht behindert wird, insbesondere dadurch, dass der Kunde die Aufrechterhaltung der Leitungen in dem unzureichenden Zustand verlangt und dass der Kunde den Einbehalt innerhalb von vier Wochen nach Unterbrechung der Dienste geltend macht. Unterbrechungen aufgrund von Fehlern und Unterbrechungen aufgrund von Servicearbeiten werden nicht zusammengerechnet.

8.4 Bei berechtigter fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Ist diese endgültig fehlgeschlagen, spätestens aber nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, kann der Kunde stattdessen alternativ die Rückgängigmachung des Vertrags oder Minderung der Vergütung verlangen.

8.5 Soweit ACI dem Kunden Server zur Verfügung stellt, sind diese im Jahresdurchschnitt ohne Berücksichtigung solcher Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von ACI liegen, zu 97 % erreichbar. ACI behält sich vor, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, wenn und solange dies für die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der für die Leistung verwendeten Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist.

§ 9 Haftungsbeschränkung
ACI haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließt ACI die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ACI. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf einen Betrag von 12.500 Euro beschränkt.

§ 10 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i. S. d. §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i. S. d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von ACI schädigen kann oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
Sollte der Kunde dennoch hiergegen verstoßen, so verpflichtet er sich, ACI im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 11 Kündigung des Vertrages
11.1 Je nach Art des erteilten Auftrages gelten unterschiedliche Kündigungszeiten, diese sind individuell vereinbart worden. Falls keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien monatlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss beim Kündigungsempfänger mindestens drei Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

11.2 Jede Partei kann diesen Vertrag oder einen Einzelauftrag aus wichtigem, von der jeweils anderen Partei zu vertretenden Grund fristlos kündigen, insbesondere:
(a) wenn ein Insolvenzbeschluss oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird, dies gilt entsprechend, wenn der Kunde nach § 19 Konkursordnung bzw. § 52 Vergleichsordnung schadenersatzpflichtig ist, oder
(b) wenn eine Vertragspartei einschlägige Gesetze, Regeln, Verordnungen oder andere rechtliche Bestimmungen oder wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung und einer weiteren Nachfrist von 7 Tagen beendet ist.
(c) ACI kann diesen Vertrag oder Einzelaufträge schriftlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Zahlung von wesentlichen Teilen der unbestrittenen Gebühren, für mehr als zwei Monate mit der Zahlung von zwei oder mehr Monatsgebühren oder wiederholt mit der Zahlung von wesentlichen Teilen der unbestrittenen Gebühren in Verzug ist. Im Falle einer von dem Kunden verursachten fristlosen Kündigung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung aufgrund eines Beendigungsersuchens kann ACI eine Beendigungsgebühr verlangen.

11.3 Die Beendigungsgebühr beläuft sich auf 50 % der Gebühren für die Restlaufzeit des Vertrags, soweit der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden von ACI nachweist.

§12 Weitere Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
12.1 Gefährdungen und Behinderungen anderer Netzteilnehmer, die von seinem System (z.B. durch Viren) ausgehen, unverzüglich zu beseitigen. Für den Fall, dass der Kunde dem nicht nachkommt, ist ACI aus Sicherheitsgründen berechtigt die Internetverbindung zeitweilig zu deaktivieren.

12.2 sicherzustellen, dass die Ursache des Problems bei einer Störungsmeldung nicht sein eigener Service, seine eigenen Anlagen oder sein Equipment sind. Der Kunde hat nach Abgabe einer Störungsmeldung an ACI, die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von ACI vorlag.

12.3 Die Kosten für Equipment, welches der Kunde aufgrund seiner Hardware oder Software benötigt, trägt der Kunde. ACI ist nicht dazu verpflichtet, derartiges Equipment zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen.

12.4 die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des DSL-Anschlusses sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen.

12.5 die Anschalteinrichtung (DSL-Modem) ständig betriebsbereit zu halten.

§ 13 Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien kann gegen die andere Ansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen geltend machen, die ihre Ursache außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei haben, insbesondere nicht im Fall höherer Gewalt, bei Feuer oder anderen Katastrophen, Regierungsbeschlüssen, nationalen Notständen, Versorgungsengpässen, fehlenden Wegerechten, Unruhen, Kriegen, Streiks, Aussperrungen und Arbeitsunterbrechungen. Jede der Parteien kann in diesen Fällen die betroffenen Dienste ganz oder teilweise oder diesen Vertrag ohne jede Verbindlichkeit der anderen gegenüber kündigen, wenn der betreffende Zustand länger als 60 Tage andauert. Im Fall der Beendigung dieses Vertrags ist zudem eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einzuhalten.

§ 14 Sonstige Bedingungen
14.1 Nutzt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, so gelten ergänzend die "Zusätzlichen Bedingungen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit".

14.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ACI auf einen Dritten übertragen.

14.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

14.4 Soweit eine Partei aus einem Vertragsbruch keine Rechte gegenüber der anderen geltend macht, liegt hierin kein Verzicht auf die Rechte für künftige Fälle.

14.5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

14.6 Alle Erklärungen von ACI können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

14.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.8 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Recklinghausen (NRW). ACI ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Internet, E-Mail, Telefax oder Briefpost geschlossen wurden ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

ACI Service & Vertriebs GmbH
Ostcharweg 72
45665 Recklinghausen
info@aci-verrieb.de
Tel.: 02361-41514
Fax: 02361-41412

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen (wie Internetzugangsleistungen) nicht zurückgewährt werden, so ist der Kunde zum Wertersatz verpflichtet.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ACI mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der vorbezeichneten Widerrufsfrist begonnen hat oder Kunde dies selbst veranlasst hat.

Die AGB's für den Internetzugang können Sie <<<< HIER >>>> einsehen
 
 

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